Das Handelsgesetz in Bulgarien sieht verschiedene Arten von Gesellschaften vor, die auf dem Territorium Bulgariens angemeldet werden können. Welche ist die am besten geeignete Form für Ihr Geschäft?
Unsere Spezialisten werden Sie beraten, welche ist die am besten geeignete Form einer Handelsgesellschaft für Sie, indem Sie auf diese Art und Weise Zeit und Bemühungen bei der Untersuchung verschiedener Optionen für Gesellschaften in Bulgarien sparen werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Handelsvertretung einer ausländischen Gesellschaft, Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens, Holdinggesellschaft, Unternehmen als Einzelhandelskaufmann oder Franchising und Investmentgesellschaft – gemeinsam mit Ihnen werden wir die Rechtsform auswählen, welche Ihren persönlichen und korporativen Interessen am besten entspricht.
Das Registrierungsverfahren eines Unternehmens in Bulgarien erfordert Zeit und Mühen für Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen bzw. Besuch verschiedener Institutionen. Sparen Sie sich all dies, indem Sie uns anvertrauen.
Zusätzliche Information über die Gründung eines Unternehmens in Österreich können Sie erhalten, indem Sie unter Tel.-Nr.: +359 888 212 210 anrufen oder uns per E-Mail: info@staler.bg schreiben. Wir würden uns freuen, alle Ihre Fragen zu beantworten.