Die ausländischen Staatsangehörigen dürfen eine Handelstätigkeit auf dem Territorium der Republik Bulgarien nach Erhaltung einer Arbeitserlaubnis in Bulgarien seitens vom Arbeitsamt ausüben.
Die Arbeitsgenehmigung in Bulgarien wird nur auf Antrag des Arbeitgebers – eine laut der bulgarischen Gesetzgebung angemeldete natürliche oder juristische Person oder auf Antrag einer laut der bulgarischen Gesetzgebung angemeldeten juristischen Person, Partei laut einem geltenden zwischenbetrieblichen Vertrag mit einer ausländischen juristischen Person, die Arbeitgeber des Ausländers ist, erteilt.
Die notwendigen Unterlagen sind beim Arbeitsbüro nach Arbeitsort des Ausländers einzureichen.
Die Arbeitserlaubnis in Bulgarien ist ein offizielles Dokument des Ausländers, das ihn berechtigt, in Republik Bulgarien für einen bestimmten Zeitraum an einem konkreten Arbeitsort, unter Besetzung einer konkreten Stelle bei einer laut der bulgarischen Gesetzgebung angemeldeten juristischen oder natürlichen Person, die den Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis eingereicht hat, zu arbeiten.
Die Dienstleistungen, die wir im Zusammenhang mit der Erhaltung einer Arbeitserlaubnis in Bulgarien anbieten, umfassen:
- Beratung bezüglich eines vorübergehenden, eines ständigen Aufenthaltes und Erteilung einer Arbeitserlaubnis
- Erstellung und Einreichung von Unterlagen für Erteilung von befristeten Aufenthaltserlaubnissen zur Arbeit
- Erstellung und Einreichung von Unterlagen für Erteilung von befristeten Aufenthaltserlaubnissen zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit oder einer sonstigen Tätigkeit
- Erstellung und Einreichung von Unterlagen für Erteilung von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen zur Arbeit
- Erstellung und Einreichung von Unterlagen für Erteilung von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen zur Ausübung einer Geschäftstätigkeit oder einer sonstigen Tätigkeit
- Erstellung und Einreichung von Unterlagen für Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Bürger der EU-Mitgliedstaaten
- Erstellung und Einreichung von Unterlagen für Erteilung einer Arbeitserlaubnis für Bürger aus Ländern außerhalb der EU
- Unterstützung bei der Ausstellung von anderen Dokumenten wie zum Beispiel: Versicherung, Nachweis über ausreichend verfügbare finanzielle Mittel
- Vorbereitung der Wohnsitzanmeldung
- Begleitung des Kunden an die entsprechenden zuständigen Institutionen und Übersetzung
Wenn Sie zusätzliche Information zum Thema brauchen, rufen Sie uns unter Tel.: +359 888 212 210 an oder senden Sie eine Anfrage an unsere E-Mail: info@staler.bg. Wir würden uns freuen, auf alle Ihre Fragen zu antworten und Ihnen eine detaillierte Information über unsere Dienstleistungen zu geben.